Geschäftszeiten: Montag (außer Feiertag) von 09 bis 11:30
Auskünfte und Terminvereinbarungen:
per Telefon: 0699 88457701 zu den folgenden Zeiten:
Mo - Do 9 -12 und 15-17 Uhr
Fr 9-12 Uhr
oder jederzeit via SMS (Telefonnummer) oder E-Mail
ÖIZV-KontoNr. IBAN: AT67 3955 9000 0000 3277 BIC: RZKTAT2K559
Die auf dieser Seite veröffentlichten Beiträge gelten für alle Züchter! Bitte lesen Sie diese Seite daher bis zum unteren Ende!
Fohlenreise: 4. bis 9. September 2024
Anfragen, Anmeldungen und nähere Informationen bei : oeiv.org/Fohlenreise und Barbara Kirchmayer-Urban
Für alle interessierten und angehende ÖIZV-ZüchterInnen:
Bitte laden Sie sich unter Service/Service die Informationsbroschüre "Züchterwissen kompakt" herunter und lesen Sie sie aufmerksam durch. Vielen Dank und viel Freude mit Ihren Islandpferden!
Die ÖIZV Generalversammlung 2024 hat stattgefunden:
Datum: Samstag, 15.Juni 2024
Ort: Hotel Gösserbräu, 6400 Wels, Kaiser-Josef-Platz 27
Wir konnten diesmal auch Mitglieder über Team-Meeting begrüßen! Vielen Dank für eure Teilnahme!
Neue Beschlüsse der GV und ein Rundschreiben mit Islandpferdebote Sommer 2024 wurde an alle Mitglieder versendet´.
FIZO St. Radegund, 24.-25.Mai 2024
ÖIZV Mitglieder, die mit österr. Nachzucht teilnehmen, werden auf Antrag nach erfolgter vollständiger Prüfung (Exterieur und Reiteigenschaften) unabhängig vom Ergebnis gefördert.
Besonders zu empfehlen für Hengste, die noch keine gerittene Leistungsprüfung abgelegt haben! Bei entsprechendem Ergebnis werden sie in das ÖIZV-Haupthengstbuch eingestuft.
Sendet uns eure Anträge per E-mail zu. Ein Vordruck dafür ist hier auf unserer Service-Seite!
Wichtig für alle Förderungsanträge an den ÖIZV: Termingerechte Anträge und aufrechte Mitgliedschaft!
Hengstkörung und Züchterfortbildung mit Einführung in die Ausbildung zum Zuchtwart:
29 . - 30.März 2024
6335 Hinterthiersee 66 / Sophia Labek
Freitag. 29.03. nachmittags: Hengstkörung
Samstag, 30.03.2024 Züchterfortbildung und Einführung für angehende Zuchtwarte
vormittags: Theorie
nachmittags: Praxis
Alle vorgestellten Hengste wurden "gekört". Wir gratulieren.
Bei dieser Züchterfortbildung konnten wir 9 Teilnehmer-innen begrüßen! Im Herbst gibt es eine Fortsetzung mit "Auffrischung"!
ÖIZV-Islandpferdebote kann unter "Zeitung" heruntergeladen werden, sie enthält wichtige Informationen.
Liebe Züchter/Innen!
Aus gegebenem Anlass müssen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass bei zukünftigen Fohlenaufnahmen zusätzlich Haare für eine DNA-Probe genommen werden. Um die Fohlenaufnahmen weiter zu verbessern, erlauben wir uns, die wichtigsten Punkte noch einmal zusammenzufassen.
Wir bieten
- Aufnahme der Fohlen auf Ihrem Hof. Wir haben Verständnis dafür, dass Transporte zu zentralen Aufnahmen zeit-, arbeits- und kostenintensiv sind, oft gibt es ja mehr als ein Fohlen. Mutterstuten sind ja auch betroffen.
- professionelle Abwicklung durch Zuchtwart oder Zuchtrichter (Signalement, Chipkontrolle, DNA, Foto, Stutbuchaufnahmen, etc.)
- keine zusätzlichen Kosten (z.B. Fahrtkosten, Aufwandsentschädigungen) bei Hofaufnahmen, wenn keine erschwerenden Umstände vorliegen (d.h. Pferde müssen vor Ort sein und müssen nicht erst auf einer Weide eingefangen werden).
Wir erwarten
- saubere und gechippte Fohlen, die nicht mit Haargels und Huffett behandelt wurden (gilt auch für Stutbuchaufnahmen)
- Fohlen, die gewohnt sind, dass sie angefasst werden - Chipkontrolle, Wirbelsuche, DNA von Schweifhaaren oder Mähne (erfordert ein gewisses Maß an Vortraining von Seiten des Besitzers, Gewöhnung an ein Halfter kein Nachteil). Wir haben Robustpferde aber keine Wildpferde.
- ein sauberes Paddock o.ä. in dem keine Fremdpferde zusätzlich herumlaufen, keine offenen Weiden, um dann die Pferde in einen Käfig zu treiben.
- ausgefüllte Deckscheine (Abfohlmeldungen), vorbereitete Chipaufkleber, vorbereitete VIS Nummer (Betriebsnr.: 7-stellig, nur Ziffern)
Wir glauben, wenn wir uns auf diese Mindeststandards verständigen können, dass eine stressfreie Fohlenaufnahme für Pferd und Mensch möglich sein müsste.
ÖIZV- Zuchtverband
AN ALLE ISLANDPFERDE-Züchter und Züchterinnen
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass das Bedecken von Stuten nur erlaubt ist,
wenn die Stute im Worldfengur und im ÖIZV-Stutbuch eingetragen ist bzw. spätestens bei der Fohlenaufnahme eingetragen werden kann und
wenn der Hengst vorher gekört wurde - bevor das Fohlen aufgenommen wird - und alle Voraussetzungen dafür erfüllt hat:
Körnote: gesamt 7,80, DNA-Abstammungsüberprüfung beider Eltern, Tierärztlicher Attest über die Zuchttauglichkeit oder FEIF-FIZO Zuchtprüfung.
Alle Informationen zur Zucht im ÖIZV finden Sie unter Service!
Liebe/r ZüchterIn. liebe/r PferdehalterIn
Meldung im VIS (VerbraucherInformationsSystem) der Statistik Austria:
Bitte beachte: es wird bereits kontrolliert und z.T. abgestraft
Alle Pferde eines Haltungsbetriebes müssen im VIS gemeldet und das Bestandsregister muss auch aktualisiert werden: AB/ZU/Verendet
Kontrolliert werden die Tierkennzeichnung in den Pferdepässen und die Tiere am Hof.
Dies gilt auch für Privatpersonen mit dem Pferd im Garten.
Wichtig: wenn Sie nicht wollen, dass Ihr Pferd bei einem (illegalen) Schlachttransport landet, achten Sie bitte darauf, dass der Tierarzt die Seite: NICHT zur Schlachtung abstempelt und signiert.
Für Fohlen Aufnahmen muss zuerst eine Geburtsmeldung mit allen notwendigen Angaben an die Pferdepass- ausstellende Stelle des Öizv =Bundesgeschäftsstelle gesendet werden, bevor eine Fohlenaufnahme organisiert wird.
Fohlenaufnahme ist nur möglich mit einem gültigen Deckschein!
Für den Ablauf von Pferdeaufnahmen am eigenen Hof erfolgt eine weitere Informationsseite!
Die Deckmeldung hat im Jahr der Bedeckung zu erfolgen!
Fehlt das, ist eine gen. Abstammungskontrolle notwendig.
Privat organisierte Pferdeaufnahmen ohne Einbeziehung der Finanz - und
Datenverwaltung der Bundesstelle sind auf eigene Kosten (alle Spesen der Richter)
Bitte lesen Sie unsere Informationen für Züchter und Pferdehalter auf unserer Homepage (Service) aufmerksam durch.
Prämien, Förderungen und finanzielle Erleichterungen sind nur dann möglich, wenn auch ZüchterInnen Ihre Aufgaben gemacht haben.
Wir wünschen viel Erfolg und Freude mit Islandpferden!
ÖIZV-Islandpferdebote
Wir helfen dir gerne, wenn du die Zeitschrift "wie einst" in Druckform haben möchtest.
ACHTUNG: Betrifft VIS-Meldung
Alle Pferde, die bereits einen Pferdepass besitzen und nur nachgemeldet werden, müssen von den Haltern selbst herunter geladen werden. Fragen Sie nach der UELN, wenn Sie diese nicht wissen.
Automatische Einträge auf eurer VIS-Seite gibt es nur für FOHLEN (Neumeldungen bei Pferdepass-Ausstellung). Für diese Pferde ist die VIS-Nummer bekannt zu geben!
Liebe ZüchterInnen!
Ausbildung zum ÖIZV-Zuchtwart
Wir bieten allen interessierten Züchtern des ÖIZV die Ausbildung zum Zuchtwart an:
Für die Ausbildung sind folgende Einheiten zu absolvieren:
Teilnahme an theoretischen Fortbildungskursen mit Nachweis der Teilnahme (Teilnahmebestätigung)
Teilnahme an Veranstaltungen: Fohlen- und Stutbuchaufnahmen, Hengstkörungen, Kursen Praxisnachweis: Pferdeaufnahmen, Pferdebeurteilungen, Pferdebeschreibung
Wissen über Pferdezucht, Pferdehaltung, Vererbung, Krankheiten; Kenntnisse über die Voraussetzungen der Pferdezucht in Österreich und im ÖIZV (Zuchtbuchordnung, Statuten)
Die Ausbildung schließt mit einer selbstständigen Pferdeaufnahme inkl. Beschreibung des Pferdes und einem fachlichen Gespräch unter Aufsicht eines Zuchtrichters und Übergabe einer Urkunde ab.
Nach der Ernennung sind regelmäßige Fortbildungen und jährliche Pferdeaufnahmen zu absolvieren, um als Zuchtwart weiterhin anerkannt zu bleiben.
Die Seminare und Kurse des ÖIZV sind für Mitglieder des ÖIZV gebührenfrei. Kurse von anderen Veranstaltern können nach Maßgabe auf Antrag vom ÖIZV gefördert werden. Ein Nachweis der Einzahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags ist erforderlich.
Abfohlmeldungen
Bitte unbedingt innerhalb des ersten Monats nach der Geburt des Fohlens eine formlose Abfohlmeldung (Geburtsdatum, Geschlecht, ev. Farbe oder Foto, Vater, Mutter) per
E-Mail an den ÖIZV senden:
Zur Fohlenaufnahme ab August/September unbedingt vorher rechtzeitig mit einem ÖIZV- Zuchtwart oder Richter in Verbindung setzen.
Das Fohlen muss bei der Aufnahme einen Microchip - linke Halsseite bereits eingesetzt haben. Dieser darf nicht mit 9 beginnen! 3 unbenutzte Original-Microchip-Einkleber sind dem ÖIZV für den Pferdepass und die Registrierungen zu übermitteln.
Bitte beachten: die Mutterstute muss im ÖIZV Stutbuch eingetragen sein. Voraussetzung: GenMarker oder Haarprobe, Beurteilung der Äußeren Erscheinung: Maße und Gebäude. Sie muss sich daher von Menschen anfassen und führen lassen. Trainieren Sie daher bitte mögliche verwilderte Tiere vorher, damit eine Stutbuchaufnahme möglich ist. Beachten sie, dass eines der Zuchtziele: ein umgängliches, menschenfreundliches Islandpferd, die Voraussetzung für ein Zuchttier ist. Das aufzunehmende Pferd muss zudem in gutem körperlichen Zustand sein.
Auf eine gute Zusammenarbeit!
Dein / Ihr ÖIZV-Team
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AN ALLE MITGLIEDER UND ZÜCHTER/INNEN IM ÖIZV
Die Zuchtwertschätzung (BLUP) Ihres Pferdes finden Sie auf
Diese ist bei Ihrem Pferd eingetragen. Falls Sie WorldFengur nicht öffnen können, helfen wir Ihnen gerne:
Senden Sie uns den Namen des Pferdes mit FEIF-Nummer per E-Mail:
AM ENDE DER DECKSAISON BITTE UNBEDINGT BEACHTEN: (ab 01.09. spätestens 31.10.)
- Deckliste Hengsthalter an den ÖIZV abgeben!
- Bedeckungen mit Fremdhengsten -Stutenhalter - an den ÖIZV schriftlich melden!
- Besamungsschein Stutenhalter an den ÖIZV in Kopie senden!
Die Deckliste finden Sie auf dieser Website unter Service: Hengste - Deckliste
Lesen Sie bitte "Züchterwissen kompakt" unter Service.
Decktaxenförderung für Elitepferde: Antrag (Vordruck unter Service) bis 31.12. mit allen Unterlagen und Belegen abgeben!
Noch Fragen? Senden Sie uns ein E-Mail: